Der Ex-Dividende-Tag: ab wann besteht ein Anspruch auf die Dividende?
Eine Dividende erhält nicht, wer die Aktie am Tag der Auszahlung hält. Sie steht demjenigen zu, der die Aktie vor einem bestimmten Termin gehalten hat, dem Ex-Dividende-Tag (im Französischen „date de détachement“). Diese Regel erklärt Situationen, die Einsteiger überraschen: eine Aktie, die an dem Tag fällt, an dem sie „abschlägt“, ein zu später Kauf, der keinen Anspruch begründet, oder eine Dividende, die man erhält, obwohl man zwischenzeitlich verkauft hat. Hier sind die 4 Termine, die Sie kennen sollten, und was sie konkret bedeuten.
Die 4 Termine einer Dividende
Der Ablauf einer Dividende folgt immer derselben Logik mit 4 Terminen:
- Der Ankündigungstag. Das Unternehmen gibt den vorgeschlagenen Betrag und den Zeitplan bekannt. Bei einer französischen Gesellschaft stimmt anschließend die Hauptversammlung über den Betrag ab.
- Der Ex-Dividende-Tag („Ex-Tag“). Ab diesem Tag wird die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt: Wer sie kauft, erhält die Dividende nicht. Dieser Termin entscheidet praktisch darüber, ob ein Anspruch besteht.
- Der Stichtag (Record Date). Die zentrale Verwahrstelle legt die Liste der anspruchsberechtigten Aktionäre fest. Er folgt dem Ex-Tag in der Regel 1 bis 2 Börsentage später, je nach Abwicklungsfrist des Marktes.
- Der Zahltag. Die Dividende wird auf das Konto der eingetragenen Aktionäre überwiesen.
Kauf vor oder am Ex-Tag: wer hat Anspruch auf die Dividende?
Die praktische Regel passt in einen Satz: Um die Dividende zu erhalten, muss man die Aktie zum Handelsschluss des Tages halten, der dem Ex-Tag vorausgeht.
- Ein Kauf am Vortag des Ex-Tags, vor Handelsschluss, begründet den Anspruch.
- Ein Kauf am Ex-Tag selbst begründet ihn nicht mehr: Das Wertpapier wird bereits ohne Dividende gehandelt.
- Ein Verkauf am Ex-Tag oder danach nimmt demjenigen, der die Aktie am Vortag gehalten hat, den Anspruch nicht.
Ein Tag Abweichung genügt, um das Ergebnis zu ändern. Deshalb muss ein Auswertungswerkzeug den Bestand am Vortag des Ex-Tags zugrunde legen, um die tatsächlich erhaltenen Dividenden zu berechnen.
Warum fällt der Kurs am Ex-Tag?
Die Dividende ist ein Betrag, der das Unternehmen verlässt und an die Aktionäre geht: Der Wert des Unternehmens sinkt entsprechend. Am Ex-Tag passt sich der Kurs daher in der Regel um einen Betrag an, der nahe an der Dividende liegt.
Fiktives Beispiel. Eine Aktie notiert am Vortag des Ex-Tags bei 50 € und schüttet 2 € je Aktie aus. Am Ex-Tag eröffnet sie unter sonst gleichen Bedingungen bei etwa 48 €. Wer sie am Vortag gehalten hat, besitzt eine Aktie zu 48 € und hat 2 € Dividende zu erhalten: Vor Steuern und Kosten ist sein Vermögen gleich geblieben, der Wert ist nur anders verteilt.
Diese Anpassung ist eine mechanische Tendenz, keine exakte Regel: Der Kurs bewegt sich an diesem Tag auch aus anderen Gründen (Markt, Nachrichtenlage).
Kann man eine Dividende „mitnehmen“, indem man kurz vorher kauft?
Wer am Vortag kauft, um die Dividende zu erhalten, und am Ex-Tag wieder verkauft, hat keine Gewinngarantie. Der Kurs sinkt in der Regel um einen Betrag nahe der Dividende (die Abweichung kann sich unterscheiden), und der Vorgang bringt Transaktionskosten und Marktrisiken während der Haltedauer mit sich. Kosten zählen: Lesen Sie die Auswirkung von Brokergebühren auf die Performance. Die Dividende ist nur ein Teil dessen, was ein Aktionär erhält, der andere Teil ist die Kursveränderung.
Wo finden Sie diese Termine und worauf achten Sie zusätzlich?
Die Termine stehen in den Mitteilungen der Unternehmen und in den Dividendenkalendern von Brokern und Finanzportalen. Über die Termine hinaus prüft man, ob die Dividende nachhaltig ist: die Ausschüttungsquote, der freie Cashflow und die Ausschüttungshistorie. Dazu lesen Sie Dividendenrendite und Ausschüttungsquote und den Free Cashflow.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Dividendenanspruch hängt vom Bestand zum Handelsschluss am Vortag des Ex-Tags ab.
- Ein Kauf am Ex-Tag begründet keinen Anspruch mehr.
- Der Kurs fällt am Ex-Tag in der Regel um einen Betrag nahe der Dividende: Das ist für den Aktionär, der sie erhält, nicht an sich ein Wertverlust (vor Steuern und Kosten).
- Ankündigungstag, Ex-Tag, Stichtag und Zahltag sind verschiedene Termine. Der Ex-Tag ist der praktische Anhaltspunkt: Ein Kauf an dem Handelstag davor begründet den Anspruch, ein Kauf ab diesem Tag nicht. Rechtlich wird der Anspruch zum Stichtag der Bestände festgelegt.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und Bildung und stellt keine persönliche Anlageberatung dar. Die Zahlen der Beispiele sind fiktiv und illustrativ. Die steuerliche Behandlung von Dividenden wird nicht behandelt.